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Gut erhaltene, allseitig geschlossene Hofanlage, gelegen im hinteren Bereich der Stichgasse der Schulstraße. Im Grundriss giebelständiges Fachwerkwohnhaus in typischer, schlichter Rähmkonstruktion um 1780, die seitliche Toreinfahrt mit einem eingeschobenen Giebelanbau überbaut.
Rückwärtig im Hof große traufständige Scheune in Fachwerkkonstruktion des 18. Jahrhunderts mit gewölbtem Kellerabgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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