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Ehemaliger, in seiner Struktur gut erhaltener Zweiseithof des 17./18. Jahrhunderts, erschlossen über die Stichstraße der Schulstraße.
Zweigeschossiges Wohnhaus auf Bruchsteinsockel, Rähmkonstruktion mit Mannfiguren, geschnitzten Kopfstreben, Gegenstreben.
Fachwerkscheune und seitliche Stallung, zu Wohnzwecken umgebaut, siehe Birkenweg 11.
Die Gebäude des Hofes haben wichtige maßstabgebende Funktion in unmittelbarer Nähe der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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