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Fachwerkscheune des 17. Jahrhunderts, in den Gefachen z. T. die alten Lehmstakungen erhalten, teils mit Ziegeln ausgemauert. Ständerkonstruktion mit kräftigen Eichenbalken in sehr regelmäßiger Anordnung, naturwüchsig gekrümmte Streben. Von prägender Wirkung im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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