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Verputztes Fachwerkwohnhaus der Zeit um 1700, das an der Biegung der Schulstraße eine ortsbildprägende Position einnimmt. Der giebelständige, zweigeschossige Rähmbau ist gut erhalten und lässt nach seinen Proportionen und Verteilung der kleinformatigen Fenster Zierfachwerk erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |