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Giebelständiges, verputztes bzw. verkleidetes Fachwerkwohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes. Zweigeschossiger Rähmbau auf ausgleichendem Feldsteinsockel mit zweifach übersetztem Obergeschoss, Satteldach.
Gut erhaltene, originale Konstruktion der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, vermutlich Sichtfachwerk.
Der Bau ist von entscheidender Wirkung für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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