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Hofreite des 17./18. Jahrhunderts mit Fachwerkwohnhaus, angrenzendem, überdachtem Hoftor und Wirtschaftsbauten. Nach Freilegung des Fachwerks um 2002 zeigt sich ein konstruktives Fachwerk mit profilierter Rähmzone, im Giebeldreieck Dreiviertelstreben und Andreaskreuz (heute verschindelt). Teile des Erdgeschosses sind massiv erneuert.
In seiner Gestaltung ortsbildprägend und typisch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |