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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, zweigeschossig mit Satteldach. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, das Obergeschoss in Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit naturwüchsig gekrümmten Streben erhalten, am Giebel störend vorgeblendetes Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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