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Der ehemalige Hattsteiner Hof ist eine ursprünglich mittelalterliche Hofreite, deren Existenz bereits 1492 belegt ist. Sie wurde 1733 erneuert, das Datum wurde mit den Initialen J.H.L. (Amtsoberförster Johann Heinrich Lotz) im Schlussstein des kleinen, rundbogigen Hoftores eingemeißelt, dazu die Darstellung eines springenden Hirschen.
Das Wohnhaus ist ein herrschaftlich dimensionierter Fachwerkbau von zwei hohen Geschossen auf hohem Sockel, Krüppelwalmdach. Bemerkenswert sind im Inneren der über die gesamte Hauslänge reichende Gewölbekeller, die Stuckdecken mit sparsamer Ornamentierung in den Wohnräumen, die Treppenspindel über zwei Geschosse aus einem Stamm. Zugehörig die überdachte Toranlage mit rundbogigen, profilierten Sandsteingewänden der Einfahrt und Handpforte, ebenso die 1738 datierte Fachwerkscheune rückwärtig im Hofbereich und zeitgleiches Fachwerknebengebäude. Das Wohnhaus gleicht in Proportion, Konstruktion und Anlage dem Haus Wiesbadener Straße 10.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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