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Ehemaliges Amtshaus mit Gericht und Forstamt, wiedererbaut 1768.
Herrschaftlicher, verputzter Bau von strenger Gliederung, traufständig, zweigeschossig, mit Mansarddach. Die Traufseite ist mit sieben Fensterachsen völlig regelmäßig gegliedert, im Erdgeschoss Sandsteingewände, im Obergeschoss Holzbekleidungen. Das linke untere Fenster ist Umbau einer ursprünglichen Haustür mit Vortreppe.
Der die Ortsgeschichte, aber auch die Verwaltungsgeschichte des sog. Ländchens widerspiegelnde Bau bestimmt die Ortsmitte gegenüber Rathaus und Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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