Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalm und seitlicher, überbauter Hofeinfahrt; Teilbereiche des Erdgeschosses massiv.
Das qualitätvolle Sichtfachwerk ist aufgrund seiner Detailformen um 1700 zu datieren. Es zeigt geschosshohe Streben, profilierte Schwelle-Rähm-Zonen, Mannfiguren am Bund- und halbe Mannfiguren an den Eckständern mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, gebogenen Streben und Halsriegeln; am oberen Rähm Zahnschnitt. Im Obergeschoss originale segmentbogige Fensteröffnungen zu erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |