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Giebelständiges, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts mit traufständigem, angebautem Torhaus gleicher Firsthöhe und Krüppelwalm. Darin liegt eine Besonderheit dieser für Wallau typischen Hausform.
Die Torpfosten von Wageneinfahrt und Handpforte besitzen Sandsteinsockel. Erdgeschoss des Wohnhauses massiv erneuert; im Obergeschoss mit Geschossüberstand sowie beim Torhaus sind Rähmkonstruktionen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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