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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus in straßenbildbestimmender Ecklage, zweigeschossig mit Satteldach.
Erdgeschoss massiv erneuert. An den Eckständern der Giebelwand kam bei der Freilegung 1990 Fachwerk der Übergangszeit um 1550 zutage, mit gebogenen überblatteten Streben und Gegenstreben. Mehrere spätere Veränderungen sind am Fachwerk des Hauses ablesbar.
Eines der wenigen bäuerlichen Wohnhäuser des 16. Jahrhunderts im Kreis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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