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Typisches mitteldeutsches Gehöft mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus von dreizonigem Grundriss und im Hof traufständiger Scheune. Bei dem zweigeschossigen Wohnhaus auf hohem Bruchsteinsockel, Satteldach, ist die Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts gut erhalten. Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle und Rähm, Eckverstrebungen mit Strebe und Gegenstrebe, im übrigen regelmäßige Anordnung naturwüchsig gekrümmter Hölzer, Andreaskreuze im Giebel. Besonderheit ist ein kleines Nebenraumfenster mit altem Holzgitter. An der weitgehend erneuerten Scheune noch das alte Tor mit profilierter Sturzbalkenverzierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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