Scheune während der Sanierung, heute Kirchspiel 2
Schlußstein, Rathausstraße 4
Ehemaliger Bleidenstädter Klosterhof, Rathausstraße 4/4a
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Wallau
  • Rathausstraße 4
  • Rathausstraße 4a
  • Rathausstraße
Ehemaliger Bleidenstädter Klosterhof
Flur: 21
Flurstück: 169/3, 169/4, 169/6

Bestehend aus giebelständigem Fachwerkwohnhaus mit seitlich angebautem, überdachtem Hoftor mit rundbogiger Sandsteinlaibung und im Hofbereich traufständiger Scheune (heute Kirchspiel 2).

Das Wohnhaus ist eine zweigeschossige Rähmkonstruktion der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in einfacher, aber wirkungsvoller, regelmäßiger Verstrebung mit geschosshohen, gekrümmten Hölzern, mit hohem, massivem Sockel und Krüppelwalm. Am Sandsteinsturz des Kellerhalses datiert 1743. Traufseitig Erdgeschoss massiv erneuert. Rückwärtig Teile des angebauten ehemaligen Stalles, zweischiffig mit Stützenstellung und Sandsteingewänden, erhalten, heute Wohnhaus. Der Sandsteintorbogen mit Kämpferstücken und profiliertem Gewände trägt im Schlussstein die Darstellung des Schutzheiligen (St. Ferrutius) des Klosters Bleidenstadt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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