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Hofreite des 17. Jahrhunderts, verputztes Wohnhaus mit deutlich überkragenden Geschossen, angrenzendes, überdachtes Tor, daran anschließender umgebauter Wirtschaftsteil. Bei dem giebelständigen Wohnhaus mit Satteldach ist aufgrund des dreifach übersetzten Giebels und der Fensterverteilung ein qualitätvolles, ungestörtes Sichtfachwerk zu erwarten.
Gut gestaltetes Hoftor mit Mannpforte, Zahnfries, Gitter in senkrechter Teilung und Dach, datiert 1869.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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