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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite. Dem zweigeschossigen Bau mit Krüppelwalm ist seitlich ein um 1900 umgebautes Torhaus in Backsteinmauerwerk angefügt, im Erdgeschoss rundbogige Handpforte, Tor und Stallfenster, im Obergeschoss Rechteckfenster des erweiterten Wohnraumes. Farbig abgesetzte Gliederung mit Ecklisenen, Gesims und Klötzchenfries.
Das Wohnhaus besitzt traufseitigen Geschossüberstand, regelmäßige Fensterteilung der Giebelfassade, weshalb unter Putz ein Sichtfachwerk der Mitte des 18. Jahrhunderts zu vermuten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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