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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Quergiebel und überbauter Hofzufahrt; es liegt gegenüber dem Kirchof. Das Fachwerkgefüge ist von einigen Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. Seine konstruktiven Merkmale wie die hoch ansetzenden Fußstreben oder die Mann-Figuren und die Schmuckformen in den Gefachen sprechen für eine Entstehungszeit des Gebäudes um 1700. Die Erschließung auf der Giebelseite ging vermutlich aus einer nachträglichen Veränderung hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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