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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, entstanden vermutlich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Der zweigeschossige Bau mit traufseitigem Geschossüberstand, regelmäßiger Anordnung der Fenster und hohem Krüppelwalmdach ist leicht erhöht und zurückgesetzt gelegen. Mit dem seitlichen Torbau ist er ein wesentlicher Teil des geschlossenen Ortsbildes und bewahrt mit der im Hof traufständigen Scheune das Bild des ehemaligen Scheunenkranzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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