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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer typischen Hofreite. Das hohe, überdachte Hoftor mit Schlupftür in qualitätvoller Holzkonstruktion ist datiert 1855. Die Toranlage vermutlich später entstanden als das zurückliegende Wohnhaus mit Krüppelwalm, ehemals eines der Häuser am Ortsrand. Die aneinandergereihten Scheunen dieses und der Nachbarhöfe bewahren das Bild des ehemaligen Scheunenkranzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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