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Verputztes, traufständiges Fachwerkwohnhaus, zweigeschossig auf niedrigem Sockel, Satteldach, Geschossteilung mit profiliertem Holzgesims. Unter dem Putz ist aufgrund der Proportionen und sichtbaren Konstruktionsdetails eine Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts zu vermuten, während die Fenster im 19. Jahrhundert vergrößert wurden.
Typischer Bestandteil des bäuerlich geprägten Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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