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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalm der Bauzeit um 1780. Die Gestaltung des zweigeschossigen Baues mit dreiachsiger Gliederung der Giebelfassade ist vom Klassizismus beeinflusst. Leichte Geschossüberstände deuten auf Sichtfachwerk hin.
Der zugehörige rückwärtige Winkelbau im Kern um 1650, ebenfalls verputztes Fachwerk.
Der ehemalige Hof (Scheune abgegangen) lag einst am Ortsrand, seine Gebäude sind wichtiger Blickpunkt in der Kurve der Rathausstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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