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Traufständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, die für die Schließung des Straßenbildes an der Einmündung der Taunusstraße entscheidend wirkt. Der zweigeschossige Rähmbau in konstruktivem Fachwerk vermutlich um 1800 errichtet, von harmonischen Proportionen, Krüppelwalm, Fenster in originaler Größe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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