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Repräsentatives, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, in der angrenzenden Mauer Fußgängertür und Tor mit rundbogigen gequaderten Sandsteinlaibungen, im Schlussstein die Datierung 1732. Der für Landeshauptmann Christian Hölken errichtete, zweigeschossige Bau besitzt über z. T. massiv erneuertem Erdgeschoss Ober- und Dachgeschoss in reichem Sichtfachwerk, Krüppelwalmdach. Stark profilierte Schwelle-Rähm-Zone, in die traufseitig die Balkenköpfe in enger Reihung dekorativ integriert sind, ausdrucksvolle Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, Streben und Gegenstreben, in den Brüstungsgefachen geschweifte genaste Streben. Holzverbindungen z.T. überblattet.
Das Erdgeschoss ist über dem tonnengewölbten Keller, mit rundbogigem Zugang, erhöht, der Eingang mit profilierter Türeinfassung über eine Freitreppe erreichbar. Der Bau entspricht in Proportion, Anlage und Konstruktionsdetails (z. B. Dachstuhl, Spindeltreppe) dem Hattsteiner Hof, Herrnhäuser Straße 1.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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