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Traufständiger, zweigeschossiger Backsteinbau, um 1904, mit abgeschrägter und im Dachbereich als spitzgiebeliges Zwerchhaus ausgeführter Ecke, wichtiger Blickpunkt im Straßenraum. Die Baugliederung durch rot vom gelben Grund abgesetzte Konstruktions- und Zierelemente wie Sockel, Gesimsbänder, Betonung der Gebäudekanten sowie Fenster- und Türstürze; Fenstergewände aus Sandstein mit abgefasten Kanten. Gauben mit geschwungenen Pyramidendächern und Metallspitzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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