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Wohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes. Giebelständiges, verputztes und verkleidetes Fachwerkhaus von zwei Geschossen auf hohem Kellersockel, Krüppelwalm. Traufseitig leichte Geschossauskragung, Rähmkonstruktion vermutlich in Sichtfachwerk der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Dreizoniger Grundriss, die Haustür über doppelläufige Treppe erreichbar. Der weitgehend original erhaltene Rähmbau ist maßstabsetzender Blickpunkt im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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