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Kleines, verputztes Fachwerkwohnhaus einer mitteldeutschen Hofreite in typischer Anordnung der Gebäude mit dem seitlichen, hohen, überdachten Hoftor.
Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus vermutlich als konstruktives Rähmfachwerk in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet, dreizoniger Grundriss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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