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Dreigeschossiges, traufständiges Einhausgehöft; es liegt hinter der Bauflucht der benachbarten Gebäude. Es ist das einzige Beispiel für die sonst nur in Dörfern anzutreffende Gehöftform des Einhauses in der Stadt Butzbach. Das Gebäude stammt aus dem 18. Jahrhundert, sein Fachwerkgefüge ist gegenwärtig verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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