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Wohnhaus eines ehem. Hakenhofes der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit dem typischen überdachten Hoftor als Abschluss zur Straße.
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus, bestehend aus verputztem, z. T. verkleidetem Rähmfachwerk auf Feldsteinsockel mit alter, kleinteiliger Fensteranordnung, vorstehenden Pfettenköpfen, Satteldach.
Der Hof mit Nebengebäuden (Stallungen und Scheune) entspricht strukturell noch der charakteristischen historischen Hofreitenstruktur mit dem sich ergebenden Scheunenkranz. Die Nebengebäude allerdings in weiten Teilen modern ersetzt (1950er Jahre) und deshalb nicht Teil des Denkmalumfanges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
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