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Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, errichtet von der Gemeinde 1921; heute gewidmet den Gefallenen 1914-18 und 1939-45.
Auf hohem, rustiziertem Sockel Standbild eines betenden Soldaten in Uniform, das Gewehr im Arm lehnend. Der Betgestus des Soldaten zeigt die besonnen-demokratische Haltung der Weimarer Republik, vgl. Hofheim-Marxheim, Flörsheim-Weilbach und im Gegensatz dazu Eppstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |