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Fachwerkwohnhaus eines ehemals stattlichen Hakenhofes, in exponierter Ecklage kopfständig errichteter Bau, um 1720. Über massiv erneuertem Erdgeschoss ausdrucksvolles Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle, Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, Streben und Gegenstreben, in den Brüstungsgefachen geschnitzte Zierstreben und Andreaskreuze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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