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Der zweigeschossige, giebelständige Fachwerkrähmbau markiert in seiner Ecklage zusammen mit Mühlstraße 1 das nördliche Ende des ehemaligen Straßendorfes des 17./18. Jahrhunderts.
Sichtfachwerk der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit kräftigen Hölzern in enger Verstrebung. Profilierte Schwelle-Rähm-Zone, geschnitzte Eckständer mit gepunztem Stab und Volutenornament, Streben und tief ansetzenden Gegenstreben; in den Brüstungsgefachen Andreaskreuze, Rauten und im Giebeldreieck gestreckter Feuerbock sind die Zierelemente, die den Bau auszeichnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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