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Wegkreuz von 1762, neben dem Haus Gimbacher Straße 7. Sandstein, Corpus stark durchmodelliert, detailreiche Gestaltung, hoher Volutensockel mit reich profilierter Abdeckplatte und Inschrift aus stark gemasertem Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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