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Verputztes Fachwerkwohnhaus eines Bauernhofes mit Schreinerei.
Giebelständiger, zweigeschossiger Fachwerkrähmbau auf hohem Sockel (Keller) mit leichtem Geschossüberstand, Geschossteilung durch Holzgesimse markiert, Satteldach. Traufseitiger, über Treppe erschlossener Eingang und Tür zum Keller mit Sandsteingewände. Rückwärtig spätere Anbauten.
Gut erhaltenes Sichtfachwerk der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist zu vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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