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Zweigeschossiges, giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite neben der Kapelle. Aufgrund der Proportionen des Hauses und der traufseitigen Geschossauskragung ist ein Sichtfachwerk der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu vermuten. Für die Erhaltung des dörflichen Straßenbildes von besonderer Wichtigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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