Kirchenplatz 5, Schnitte, Ansicht und Sockelgeschoßgrundriß, M. 1:400, Bauaufnahme Gerhard Lotz, Maria Storksdieck und Hans-Joachim Pieper, TH Darmstadt 1977
Kirchenplatz 5 von Süden
Kirchenplatz 5, Verbindung vom Erd- zum Sockelgeschoß mit Treppe
Kirchenplatz 5, Verbindung vom Erd- zum Sockelgeschoß mit Treppe
Kirchenplatz 5 von Norden
Kirchenplatz 5, Schnitte, Ansicht und Sockelgeschoßgrundriß, M. 1:400, Bauaufnahme Gerhard Lotz, Maria Storksdieck und Hans-Joachim Pieper, TH Darmstadt 1977
Kirchenplatz 5, Schnitte, Ansicht und Sockelgeschoßgrundriß, M. 1:400, Bauaufnahme Gerhard Lotz, Maria Storksdieck und Hans-Joachim Pieper, TH Darmstadt 1977
Kirchenplatz 5, Schnitte, Ansicht und Sockelgeschoßgrundriß, M. 1:400, Bauaufnahme Gerhard Lotz, Maria Storksdieck und Hans-Joachim Pieper, TH Darmstadt 1977
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Wetteraukreis
Butzbach
  • Kirchplatz 5
Flur: 1
Flurstück: 158/1

Mit der Traufseite zur gegenüber gelegenen Markuskirche gerichtetes dreigeschossiges Fachwerkgebäude; die beiden unteren Geschosse wurden mit durchgehenden Ständern aufgeschlagen, die nördliche Gebäudezone ursprünglich als einheitliche, hohe Halle. Auf der nördlichen Giebelseite nachträglicher Anbau, unter dem sich ein Zugang zu den zwei Gewölbekellern des Gebäudes befindet. Die Überlagerung neuzeitlicher Fachwerkkonstruktion, wie sie im obersten Vollgeschoß mit der Rähmbauweise anzutreffen ist, mit dem älteren Typus eines städtischen Hallenhauses läßt eine Entstehungszeit um 1600 vermuten. Neben dem Aspekt des Haustyps ist für den Erhaltungswert von Kirchenplatz 5 vor allem auch die stadträumliche Bedeutung des Gebäudes als Bestandteil der westlichen Kirchenplatzbebauung ausschlaggebend.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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