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Für die Bebauung der Hauptstraße charakteristisch ist das giebelständige Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen auf hohem Sockel mit Satteldach. Konstruktiver Rähmbau in sorgfältig symmetrischer Verstrebung, traufseitig mit leichtem Geschossüberstand, in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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