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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel mit Satteldach. Die Rähmkonstruktion der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeigt Zierelemente wie profilierte Schwelle-Rähm-Zone und regelmäßige Anordnung z. T. stark geschwungener Streben.
Veränderungen des Fachwerks kamen bei Fenstervergrößerungen zustande.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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