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Für das Straßenbild typisches giebelständiges Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen auf hohem Sockel, Satteldach, um 1700 zu datieren; seitlicher traufständiger Anbau des 19. Jahrhunderts. Der Rähmbau mit leichter Geschossauskragung, hölzernen Gesimsbrettern, weitgehend originalen Fenstergrößen und hervorstehenden Pfettenköpfen ist gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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