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Teil der Gesamtanlage:
GA Hauptstraße
Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und Aufschiebling, typisch für das Straßenbild.
Auf hohem, massivem Sockel zweigeschossige Rähmkonstruktion mit leichtem Geschossüberstand, weitgehend unveränderte Fensteranordnung. Sichtfachwerk vermutlich der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit profiliertem Schwellbalken und teilweise gebogenen Streben, im Giebel Andreaskreuz. Rückwärtig Anbau oder Ersatzbau von 1926.
Das gut erhaltene Fachwerkhaus ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |