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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, typisch für das Straßenbild.
Auf hohem, massivem Sockel zweigeschossige Rähmkonstruktion mit leichtem Geschossüberstand, weitgehend unveränderte Fenster. Sichtfachwerk der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist zu vermuten. Rückwärtig Anbau oder Ersatzbau von 1926.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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