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Verputztes Fachwerkwohnhaus, giebelständig, von zwei Geschossen und großer Breite aber nurmehr - durch rückwärtigen neueren Anbau - geringer Tiefe, 16./17. Jahrhundert, vermutlich das älteste bauliche Zeugnis des Dorfes. Originale Fenstergrößen sowie Fensterbaldachine des 19. Jahrhunderts im Erdgeschoss. Erstaunlich ist die Breite, die auf die Erweiterung eines ehemals kleineren Hauses zurückzuführen sein könnte.
In seiner exponierten Lage macht es auf die hier beginnende alte Ortslage aufmerksam und ist für deren Bild von wesentlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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