Wegkreuz auf dem alten Friedhof (Foto: Michael Nitz)
Wegkreuz, Detail Sockel (Foto: Michael Nitz)
Alter Friedhof, Wegkreuz, Zustand April 2025 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Alter Friedhof, Gefallenendenkmal, Zustand April 2025 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Alter Friedhof, Gefallenendenkmal, Zustand April 2025 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
  • Frankenallee
Wegkreuz und Gefallenendenkmal auf dem alten Friedhof
Flur: 7
Flurstück: 415/4

Alter Friedhof, 1916 als Erweiterung des Friedhofs von 1838 (Gelände heute bebaut) angelegt, 31.12.2024 geschlossen

Das Wegkreuz aus Sandstein stand früher einige Meter vom jetzigen Standort entfernt auf der gegenüberliegenden Seite der Tilsiter Straße. Diese war ehemals ein Teil des Kirchweges, der von Hornau nach Münster führte. Neuerer Corpus aus Zinkblech. Lateinische und deutsche Inschrift im mit Voluten verzierten Sockel.

Interessanterweise enthält die deutsche Inschrift ein doppeltes Chronogramm mit der Jahreszahl 1787:

"Dicite in Gentibusquia Dominus reg-navit ps. 95.sChaVt MensChen WohLaVf DIesen thron!so eWIg aVserkohren.VoM CreVtz WIe hersChtnVn gottes sohnDV satan bIstVerLohren"

Westlich des Wegkreuzes Ehrenfeld für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkriegs. Das Denkmal für den Ersten Weltkrieg ist eine aus Bruchsteinen gemauerte, überwachsene Felsennische. Daran die Inschrift "1914-1918 Gefallen für das Vaterland" und zwei Namenstafeln. Später hinzugefügt ein Sandsteinkreuz als Denkmal für den Zweiten Weltkrieg. Eine niedrige Mauer verbindet beide Mahnmale. Davor 29 Einzelgrabmale von gefallenen Soldaten und Zivilpersonen.

Wegkreuz und Gefallenendenkmale sind Kulturdenkmäler aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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