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Gut erhaltene Zweiseithofanlage des 18. Jahrhunderts im alten Ortskern.
Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus mit Krüppelwalmdach ist ein verputzter Fachwerkrähmbau mit traufseitigem Geschossüberstand, weitgehend original erhalten. Eingang traufseitig, im zwerch eingeschobenen Anbau des 19. Jahrhunderts.
Die traufständige, zurückliegende Scheune mit erneuertem Stallteil besitzt ebenfalls gutes Laubholzfachwerk, eine Schwellriegel-Konstruktion auf - im Giebelbereich an der Straße sehr hohem - Sockel aus Taunusschiefer. Charakteristische Gestaltung des Torbalkens mit dreifachem diagonalem Rücksprung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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