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Traufständiges, eingeschossiges Fachwerkwohnhaus auf Bruchsteinsockel, mit Satteldach und mittig angeordnetem Zwerchhaus. Typische Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit geschosshohen, geraden Hölzern und symmetrischer Anordnung aller Verstrebungsfiguren, wobei die Eckstreben nicht mehr den Eckpfosten abstreben. In seiner Gegenlage zur Kirche ein im Straßenbild wichtiger Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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