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Ehemaliges Bauerngehöft des frühen 18. Jahrhunderts, bestehend aus Wohnhaus, zu Wohnzwecken umgebauter Scheune, Stallung und angebauter Schmiede von 1910-14.
Der dreiseitig geschlossene Grundriss des Gehöftes wurde bewahrt. Wohnhaus mit massivem Erd- und Fachwerkobergeschoss, eine Rähmkonstruktion in symmetrischer Verstrebung, der Giebel verschiefert und mit steilem Satteldach. Die ehemalige Scheune und Schmiede sind ebenfalls qualitätvolle Fachwerkkonstruktionen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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