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Friedhofskreuz der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit erneuertem Volutensockel, Inschrift und Datierung 1863. Kreuzstamm aus rotem Sandstein, Titel und die kleine Figur einer Trauernden auf Sockel am Kreuzfuß aus dem Grund herausgearbeitet. Demgegenüber der vollplastische grazile Corpus aus hellem Stein aufgesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |