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Zur Hofreite gehören das mit dem Giebel an Haus Sackgasse 5 angebaute, verputzte Fachwerkwohnhaus und die zu Wohnzwecken umgebaute Fachwerkscheune des 18. Jahrhunderts.
Der Bau ist entscheidend für die Ablesbarkeit des historischen Ortsrandes, der in seiner Hanglage seine Geschlossenheit gut bewahrt hat, mit der typischen Stufung von Wohnhäusern, Scheunen und den anschließenden Nutzgärten. Ständerbau in regelmäßiger Verstrebung, teilweise massive Ausmauerung mit Bruchsteinen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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