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Die Gesamtanlage des historischen Ortskerns von Fischbach zerfällt in zwei Teile, die hier zusammen besprochen werden sollen, da sie gemeinsam den ursprünglichen Charakter des Straßendorfes, mit einer zur Kirche abzweigenden Gasse am südlichen Ende, im Grunsatz noch nachvollziehbar machen. Die südliche Gesamtanlage umfasst die Bebauung um Kirchgasse (jetzt Fischbacher Kirchgasse) und Kirche am Südrand des Ortes, ein Ensemble, das besonders geschlossen vom Tal des Fischbaches oder der Trasse der B 455 aus wahrzunehmen ist. Kleinere und größere Hofreiten des mitteldeutschen Typus umstehen den Zugang zur 1781 erbauten Kirche.
Die kleinere nördliche Gesamtanlage besteht aus der Bebauung an der Langstraße, von Haus Langstraße 37 bis 43 und 44 bis 50, ferner Enggasse 1. Auch hier handelt es sich um bauzeitlich typische mitteldeutsche Gehöfte vorwiegend des 18. Jahrhunderts, mit giebelständigem Wohnhaus an der Straße.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |