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Neben Burgweg 25 steht der Sockel eines Wegkreuzes, datiert 1750, gestiftet von der Gemeinde Fischbach. Er ist aus einem rechteckigen Sandsteinblock gearbeitet, besitzt eine auskragende Deckplatte, auf der Vorderseite eine ovale Kartusche mit Inschrift, die von Rocaillen und Puttenköpfen gerahmt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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