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Stattliches, giebelständiges und verputztes Fachwerkbauernhaus des 17./18. Jahrhunderts mit Satteldach, rückwärtig mit unkontrollierten Anbauten. Aufgrund des Geschossüberstandes, durch ein Holzgesims abgedeckt, und der Fensterformate ist eine Rähmkonstruktion mit Zierelementen zu vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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