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Gaststätte „Gimbacher Hof", ehemaliger Vierseithof, westlich von Fischbach.
Ersterwähnung 1287 im Zusammenhang mit einer Johanneskapelle. Möglicherweise bestand bereits eine frühmittelalterliche Kapelle, die im Zusammenhang mit dem hier gefundenen frühchristlichen Grabstein (sog. Roteldisstein), stand. Der Grabstein befndet sich heute in der katholischen Pfarrkirche. Der herrschaftliche Hof Gimbach wird 1534 im Besitz der Herren von Eppstein-Königstein erwähnt. Seit 1731 Gaststätte für die Pilger der 1708/09 erbauten Wallfahrtskapelle, die 1830 abgebrochen wurde.
Das zweigeschossige, verputzte Fachwerkhaus mit überbauter Toreinfahrt um 1770 erbaut, die Wirtschaftsgebäude und der eingeschossige Mansarddachbau nach 1816 als Back- und Brauhaus, später als Tanzsaal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |